Gemäß der Satzung des SV Dalberg e.V. kann die Beendigung der Mitgliedschaft jeweils zum 30.06. oder 31.12. des Jahres erfolgen. Die Kündigung muss dabei in schriftlicher Form beim Verein eingehen und die folgenden notwendige Angaben enthalten:
Name des Mitglieds und Sektion
Anschrift
E-Mail Adresse zur Bestätigung (freiwillige Angabe)
Bei minderjährigen Mitgliedern bis zum vollendeten 17. Lebensjahr ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.